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Migrant bekommt vor Gericht recht: Razzia in Ellwangen: Polizeigewerkschaft weist Vorwürfe zurück

Migrant bekommt vor Gericht recht: Razzia in Ellwangen: Polizeigewerkschaft weist Vorwürfe zurück

Migrant bekommt vor Gericht recht: Razzia in Ellwangen: Polizeigewerkschaft weist Vorwürfe zurück

Kameruner vor Gericht: „Black Lives Matter“
Kameruner vor Gericht: „Black Lives Matter“
Kameruner vor Gericht: „Black Lives Matter“ Foto: picture alliance/dpa | Marijan Murat
Migrant bekommt vor Gericht recht
 

Razzia in Ellwangen: Polizeigewerkschaft weist Vorwürfe zurück

Die Deutsche Polizeigewerkschaft hat dem Land Baden-Württemberg geraten, Rechtsmittel gegen ein Urteil im Fall eines Asylsuchenden in Ellwangen zu prüfen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte einem Kameruner unter anderem recht gegeben, weil die Polizeirazzia 2018 schon kurz nach fünf Uhr morgens stattgefunden hatte.
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BERLIN. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat dem Land Baden-Württemberg geraten, Rechtsmittel gegen ein Urteil im Fall eines Asylsuchenden in Ellwangen zu prüfen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte Ende vergangener Woche einem Einwanderer recht gegeben, der wegen einer Razzia in einer Migrantenunterkunft in Ellwangen vor Gericht gezogen war.

Zwar habe es sich bei der Erstaufnahmeeinrichtung zum Zeitpunkt der Durchsuchung vor fast zwei Jahren laut Polizeirecht um einen „gefährlichen Ort“ gehandelt. Dennoch seien das Betreten des Zimmers des Kameruners sowie der Einsatz von Kabelbindern rechtswidrig gewesen. Den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Migranten wertete das Gericht auch deshalb als unverhältnismäßig, weil die Razzia schon um 5:19 Uhr morgens stattgefunden habe.

„Millionen stehen morgens um fünf Uhr auf, um zur Arbeit zu gehen“

„Die Polizei kann das Urteil mit Gelassenheit aufnehmen, zumal das Gericht zentrale Punkte des Einschreitens nicht gerügt hat. Trotzdem sollte eine Berufung sorgfältig geprüft werden, denn die frühe Uhrzeit der Durchsuchungsmaßnahmen ist ja keineswegs willkürlich gewählt“, sagte DPolG-Chef Rainer Wendt am Montag der JUNGEN FREIHEIT.

Der gewählte Zeitpunkt habe in der Regel polizeitaktische Gründe und diene nicht der Entwürdigung des Betroffenen. „Ich kann auch keine Unverhältnismäßigkeit erkennen, Millionen von Arbeitnehmern stehen morgens um fünf Uhr auf, um zur Arbeit zu gehen“, verdeutlichte Wendt.

Die Klage des 31 Jahre alten Kameruners gegen seine Abschiebung im Juni 2018 hatte dagegen keinen Erfolg. Auch hierbei hatte die Polizei das Zimmer betreten und ihn mit Gewalt in ein Polizeiauto gebracht. Diese Maßnahmen seien jedoch „zur Durchsetzung der Ausreisepflicht gerechtfertigt“ gewesen, urteilten die Richter.

Kameruner will gegen Abschiebeurteil klagen

Die großangelegte Razzia Anfang Mai 2018 hatte deutschlandweit für Schlagzeilen gesorgt. Wenige Tage zuvor hatten mehr als 100 Bewohner der Asylunterkunft die Abschiebung eines Togolesen teils gewalttätig und erfolgreich verhindert. Er wurde erst zwei Wochen später nach Italien zurückgeführt.

Der Kameruner kehrte im Dezember 2018 zurück nach Deutschland und stellte einen Asylfolgeantrag. Über diesen wird derzeit noch gerichtlich verhandelt. Er sagte am Freitag nach dem Urteil dem SWR, er werde gegen das Abschiebeurteil Berufung einlegen. „Der Kampf geht weiter.“ Vor Gericht hatte er sich mit einem „Black Lives Matter“-Plakat fotografieren lassen. (ls)

Kameruner vor Gericht: „Black Lives Matter“ Foto: picture alliance/dpa | Marijan Murat
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